Haben Sie Vertrauenspersonen, die als vorsorgebeauftragte Person oder Aufsichtsperson in Frage kommen?
Mehr Informationen
In den meisten Fällen werden die engsten Familienmitglieder als Vorsorgebeauftragte eingesetzt: Ehegatten, Lebensgefährten, eingetragene Partner oder volljährige Kinder. Es ist jedoch auch möglich, andere Verwandte, Freunde oder gar eine juristische Person – also ein Unternehmen – zu ernennen. Falls Sie keine Vertrauensperson haben oder Ihren Angehörigen die vollumfängliche Verantwortung für Sie nicht übergeben möchten, schlagen wir Ihnen vor, die Büro-Spitex AG zu beauftragen und eine Aufsichtsperson zu ernennen.
Weniger Informationen